06. Ministerium für

        Einkommen & Soziales

 

 

 

 

Wo kämen wir hin,

wenn jeder sagte, wo kämen wir hin

und keiner ginge, um zu sehen,

wohin wir kämen, wenn wir gingen.

 

~ Kurt Marti * ~

 

Wir brauchen

ein Einkommen für jedermann,

das mit der Würde des Menschen vereinbar ist.

 

Einkommen war früher fast ausschließlich und untrennbar an den Begriff der Arbeit gekoppelt.

 

Unter Arbeit wurde eine meist abhängige Beschäftigung verstanden. Entlohnt wurde entweder ein Zeitaufwand, eine Tätigkeit oder eine Leistung, oder ein Mix aus all diesem.

 

Arbeit wurde                                          

              gegen eine Be-                         

                           Lohn-ung getauscht.

Wer nicht arbeitet,

soll auch nicht essen!

 

~ forderte Paulus von Tarsus 

 

Gut möglich, daß dieser Satz des Paulus zu seiner Zeit eine andere Bedeutung und damit eine andere Wirkungs-Absicht und auch eine andere Wirkungs-Folge hatte.

Dennoch steckt er auch in unserer Rezeption tief und fest. Erst ganz langsam ändert sich dieses Denken. Heute sagen wir:

 

Jedem Menschen sollte per Existenz ein Recht auf

Genährt-sein und Teilhabe zugestanden werden.

 

Es wird bedingungslos per Gesetz bis zum Tod gewährleistet. Das Grundeinkommen deckt die Grundkosten und ermöglicht eine würdevolle gesellschaftliche Teilhabe.

 

Darüber hinaus sind der Aktivität und Kreativität der Bürger - und damit der Einkommens-Erweiterung - nur wenig Grenzen gesetzt, ob in abhängiger Beschäftigung oder in selbständigen Unternehmungen eingebracht.

 

Unter "Soziales" fällt das ehemalige "Familienministerium".

(Aufgaben u.a: die Verpflegung in Schulen, Universitäten, Gesundheitszentren, "Gefängnissen" und die Organisation der BGE-Auszahlungen.) 

 

Arbeit um der Arbeit willen

ist gegen die menschliche Natur.

 

~ John Locke ~

 

Kurzfristig: Einführung einer Chip-Karte "Kultur & Freizeit", einheitlich für ausnahmslos alle Kinder  und gültig für alle Bereiche von Kultur, Sport und Freizeit zur kostenlosen Teilnahme. 

Die Deckung der Karte kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen.

 

Mittelfristig: Kostenloser Zugang für ausnahmslos alle Bürger.

 

Die Benutzung von Bus, Regionalbahn, Straßen-, U- und S-Bahn als innerstädtisches und regionales Verkehrsmittel muß (aus verschiedenen Gründen) für Jedermann kostenlos zu sein.

 

KulturCard

 

 

 

 

Bürger-Recht 

 

   

 

Einkommen ist ein Bürgerrecht, 

Vollbeschäftigung eine Illusion. 

Also müssen wir Arbeit und Einkommen trennen. 

 

~ sagt Götz W. Werner ~

 

 

Wo kommen wir hin, wenn jeder sagt, wo kommen wir denn hin und keiner geht, um zu sehen, wohin wir kommen, wenn wir denn endlich den ersten Schritt tun und tatsächlich anfangen zu gehen.

 

Grundeinkommen für Inhaftierte?

 

 

 

 "Auf Einkommen besteht ein Menschenrecht.

 

Die Menschen haben bestimmte materiell zu erfüllende Bedürfnisse, Existenzminima, auch darüber Hinausgehendes.

Und das steht ihnen zu, unabhängig von dem, was sie hervorbringen.

 

Millionen zu haben ist nicht ein Bedürfnis des Menschen."

 

Joseph Beuys

 

 

 

 

Leih-Arbeit 

 

  

Es ist nichts einzuwenden gegen das Konzept von „Leiharbeit“, solange diese für ihre Tätigkeiten 100% gleich denen entlohnt werden, die als „Stammarbeiter“ tätig sind.

 

Darüber hinaus ist für eine großzügige Aufwandsentschädigung zu sorgen.

 

Ob die Bezahlung vom Unternehmen, einer Leiharbeits-Firma oder dem Staat erfolgt, ist primär unerheblich.

 Arbeit

 

 

 

 

Würde 

 

 

 

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

 

Sie zu achten und zu schützen

ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 

~ Artikel 1.1 Grundgesetz ~

 

 

Die Würde des Menschen ist bedingungslos.

 

Die Würde des Menschen ist also weder an die Art der ausgeübten Tätigkeiten gebunden, noch an die Höhe ihrer Entlohnungen.

 

Wir brauchen keinen Mindestlohn, 

sondern ein  Mindest-Einkommen.

 

 

 

 

Arbeit & Prostitution  

 

 

Solange eine Prostituierte

das, was sie tut, gerne tut,

prostituiert sie sich nicht.

 

Prostitution = ist eine Tätigkeit, die wir nicht tun wollen, aber dennoch und nur deshalb tun, weil wir das dafür vereinbarte Entgelt haben wollen.

 

 

 

 

Fließen... der Tätigkeiten 

 

 

Ein Mosaikstein auf dem Weg in eine

„glückliche Gesellschaft“ ist der Flow.

 

Das – meinetwegen utopische – anzustrebende Ziel sollte sein, daß niemand nur des für seine Grundbedürfnisse notwendigen Geldes wegen Dinge tun muß, die ihm zuwider sind, die er also sonst, das heißt „frei-willig“ nicht tun würde.

 

Darin enthalten ist: Niemand sollte aus monetären Gründen immer das Gleiche tun müssen – außer er möchte es ausdrücklich genau so. 

 

Deshalb sollte es keine Stagnation in der beruflichen Tätigkeit geben. Beispiele:

 

Jede Mutter entschlüpft irgendwann ihrer Rolle, aber die Kindergarten-Erzieherin muß zig Jahre lang ständig mit Menschen arbeiten, die sich nicht weiter entwickeln, die immer auf dem gleichen Alters- und Reife-Level verbleiben. Das ist eine widernatürliche und unzumutbare Situation – schon allein des Dauer-Lärms wegen !

 

Niemand sollte den Beruf des Lehrers länger ausüben müssen, als er  wirklich gerne tut, was er tut.

 

 

 

 

Die Schere...  

 

 

Wie nennen wir jemanden, 

der mit geringstmöglichem Aufwand

den größtmöglichen Reibach machen will?

 

A - (Bank-)Räuber (die illegale Risiko-Variante)

B - Broker (die legale Arbeits-Variante)

C - Lottospieler (kein Risiko, keine Arbeit: Die Zufalls-Variante)

 

Der Lottospieler möchte gerne der größte unter den Schlawinern sein: Keine Arbeit und kein Risiko; die Schere zwischen Aufwand und erwarteter Ertrag... klaffen bei ihm am weitesten auseinander.

 

 

 

 

Lebens-Gemeinschaften  

 

  

Einer Veränderung der Gesellschaft ist Rechnung zu tragen.

 

Demzufolge sollte der „Stand der Ehe“ umgewandelt werden in eine EVP, in eine „Eingetragene Verantwortliche Patenschaft“.

 

Patenschaft = Freiwillige Pflicht zur Fürsorge

 

Das Auslaufmodell Ehe wurde innerhalb der Familie bisher – insbesondere gegenüber den Kindern – als eine Art Monopol auf z.T. gegenseitige FürsorgePflicht verstanden.

 

Da inzwischen aber auch andere Lebensgemeinschaften als der monogamen hetero-sexuellen das Fürsorge-Recht beanspruchen, bedarf es einer Änderung der diesbezüglichen Gesetze.

 

Denn die sexuelle Vorliebe darf nicht als Qualifikations-Kriterium für den Bereich „Verantwortung für Kinder“ durch den Staat bewertet werden.

* Kurt Mati, Schweizer Pfarrer