Bürgerrecht, Bürgerbeteiligung, Nirmalo,

 

 

 

 

"Alle Macht geht vom Volke aus"

 

 

Die Macht geht nicht „vom Volke aus“.

„Das Volk“ hat andere Interessen, als Macht auszuüben.


Im ordnungsfreien Raum geht die Macht von energetischen Individuen aus, die willens und in der Lage sind, gewaltbereite Gruppen zu bilden und zu führen.

 

Anarchie = ist die romantische Idee vom Ordnungs-freien Raum.

 

Dieser ersehnte Ordnungs-freie Raum aber... 

setzt Menschen mit einer hohen Reife voraus.

Anarchie & Reife

 

Da dies mit der Wirklichkeit nicht in Übereinstimmung ist, werden Typen mit einer einerseits hohen Energie und anderseits einer nicht besonders ausgeprägten Form von Geistiger Reife bedacht, die Macht-Strukturen gestalten. Denn nur solche Menschen fühlen sich von der Möglichkeit zur Ausbildung und Anwendung von Macht angezogen.

 

Reife Menschen sind nicht an der Ausübung von Macht interessiert.

Das ist das grundsätzliche Problem.

 

Pauschal kann man sagen: Je höher der Grad an Geistiger Reife, desto geringer ist das Interesse an Macht. Und je geringer die Reife, desto größer... das Interesse an Macht.

 

Und weil das so ist, haben intelligente Leute den „Staat“ erfunden, zum Beispiel den parlamentarisch-demokratischen, oder die repräsentative Demokratie: 

 

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. 

Art. 20 GG Abs. 2

 

Hier heißt es nun: Der Staat allein hat die Gewalt-Hoheit.

 

Der Staat erhält Legitimität und Auftrag durch die Wahlen des Volkes, durch die Abstimmungen der Parlamentarier, durch die Gesetzgebung und durch die Rechtsprechung. Die Ausführung erfolgt schließlich und endlich durch die Gewalt-Organe des Staates Weitere Kontrolleinrichtungen sollen einen möglichen Mißbrauch der Gewalt an dieser Stelle verhindern. Ebenso die Gewaltenteilung.

  • Legislative

  • Judikative

  • Exekutive

  • Mediakative  (Freiheit und Kontrollfunktion der Medien)

 

Das Volk ist folglich nicht direkt an der (Staats-)Gewalt beteiligt, sondern nur indirekt, quasi symbolisch. Sie wird stellvertretend "im Auftrag" ausgeführt (bei Bedarf).

 

Dennoch ist das Volk, sind die Bürger des Landes... der Souverän.

Zu jeder Zeit! Also nicht nur an Wahltagen.

 

Und der Souverän will den Staat gestalten, will sich mehr und mehr mit seiner Sicht der Dinge und mit seiner Kompetenz in die Belange der Gesellschaft einbringen, will zunehmend mehr mitbestimmen und nicht nur wie bisher, mittels Kreuzzeichen delegieren.

 

Und das bedeutet: Wir brauchen ab sofort mehr und mehr Möglichkeiten der unmittelbaren, also einer echten (!), also einer konstruktiven Bürgerbeteiligung.

 

Das entspricht dann auch

der Würde des Menschen.

 

Echte Bürgerbeteiligung und

Schein-Beteiligung (mittels Kreuz-Zeichen) schließen sich aus. 

 

 

 

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Grundgesetz-Erweiterung

 

 

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.            

– Art. 17 GG

 

DAS reicht heute nicht mehr aus, denn Bitten oder Beschwerden“ gehen (psychologisch) von unten nach oben“. Und das... liegt fern jeder Souveränität! 

 

Das ist nicht Augenhöhedas ist demütigend, das ist Abhängigkeit (2) von der „Gnade“ der zuständigen Stellen“.

 

Der Artikel 17 wurde geschrieben, als bei uns das Autoritätsprinzip noch galt. Damals war es noch ausreichend, nur „Beschwerde einlegen“ zu können. Aber dann begann die kollektive Rebellion gegen die Autoritäten, auch die gegen den „Vater Staat“. Und heute befinden wir uns  in einer (zunehmend) reiferen, „erwachseneren“ (4) Situation: 

 

Der Artikel 17 Grundgesetz muß jetzt – der Reife der Bundesbürger angepaßt – um die echte Bürgerbeteiligung erweitert werden!

 

Wir brauchen die echte (!) Bürgerbeteiligung:

 

 

 

               Echt = ist die Bürgerbeteiligung erst und nur dann,

               wenn (im  Prinzip*) jeder Einzelne in allen Bereichen

               an der Gestaltung teilnehmen kann und seine sach-

               bezogenen Einlassungen (nach Relevanz und Qualität) 

               tatsächlich Einfluss finden. 

  

 

  

Die Details der Installationen für die Voraussetzung der echten Bürgerbeteiligung lassen sich mittels neuester Kommunikations-Mittel und -Techniken vergleichsweise leicht und kostengünstig realisieren.

 

Politische Wahlen, sowie Volksabstimmungen sind keine echte Bürgerbeteiligung, eher eine Beleidigung der Intelligenz und der Würde des interessierten und engagierten Bürgers.

 

Die bisher praktizierten Formen sind bewußte oder

auch unbewußte... Vortäuschung von Beteiligung.

 

 

 

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Echte (!)  Bürgerbeteiligung

  

  

 

Wirkliche Bürgerbeteiligung

ist konstruktive Beteiligung.

 

 

§1 Transparenz

 

Je nach (Steigerung von...) Bereitschaft, Gestaltungswillen und Kompetenz, sollten Initiativen, Begehren, Petitionen, Runde Tische, Mediationen, Kongresse, u.s.w. analog und per Internet/-Telefon für die Beteiligung ausnahmslos aller Bürger zur Verfügung stehen.

 

Alle diese Veranstaltungen sind ausnahmslos öffentlich und in Jetzt-Zeit - zumindest per TV & Internet - verfolgen zu können und über Mediatheken jederzeit zugänglich zu halten.

 

 

§2 Kein Vorschlag zur Sache fällt unter den Tisch.

 

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit per Mail oder per Brief zu einem in Beratung befindlichen Problem/Projekt mit konstruktiven Vorschlägen einzubringen.

Ebenso besteht auf gleichem Wege die Möglichkeit, ein Projekt anzustoßen oder auf ein Problem aufmerksam zu machen. Kein Vorschlag zur Sache fällt dabei unter den Tisch! 

 

Persönliche Anwesenheit ist dafür nicht erforderlich.

 

Auf welche Weise die Einlassung erfolgt, spielt keine Rolle, da es hier nicht auf die Person, sondern auf die Qualität und die Relevanz der Einlassung ankommt.

Ob diese per elektronischem Medium, per Anruf, per Brief oder per Wortmeldung erfolgt, ist gleichgültig. Für mögliche Rückfragen müssen entsprechende Erreichbarkeiten angefügt sein.

 

 

§3 Jede Einlassung wird beantwortet.

 

Jede Einlassung wird beantwortet. Die Antwort enthält u.a. entweder den Hinweis, daß der Vorschlag bereits auf dem Tisch liegt, oder daß er zur Berücksichtigung herangezogen werden wird. Jede Einlassung bekommt einen Eingangs-IC, anhand dessen der Stand der Beratung jederzeit und überall eingesehen werden kann.  

 

 

§4 Entscheidungen werden plausibel begründet.

 

Alle Entscheidungen werden der Öffentlichkeit gegenüber plausibel begründet. Der Stand der Verhandlungen in der Sache ist via Internet permanent verfolgbar, ebenfalls die bereits verworfenen Vorschläge und die dazu gehörigen Begründungen.    

 

 

§5 Weiteres

 

5.1. Alle öffentlichen Veranstaltungen haben grundsätzlich ein zu bestimmendes Zeitkontingent an Möglichkeit zur Bürger-Beteiligung per Telefon oder Internet bereitzustellen. 


5.2. Sollte es aus vorläufig unbekannten Gründen notwendig sein, eine Sitzung unter Ausschluß der Öffentlichkeit abzuhalten, muß die Nicht-Öffentlichkeit - überzeugend begründet - vor, während und nach der Sitzung öffentlich bekannt gegeben werden. 


5.3. Zusätzlich zu den 95% Abgeordneten in den Parlamenten, sollten 5% der Anwesenden interessierte Bürger sein.  Bei größerem Interesse entscheidet das Zufallsverfahren. Die Anmeldung erfolgt im Voraus per Internet oder Telefon. 


5.4. Alle im Parlament befindlichen Personen (mit Ausnahme der Leitung und der Bediensteten) haben das gleiche Rede-Recht (und damit auch die gleiche Redezeit). 


5.5. Mindestens 25% der Gesamt-Redezeit stehen (im Prinzip*) für Fragen zur Sache bereit. 

 

 

§6 Auftrag an die Medien

 

Der Stand der Beratungen und das spätere Ergebnis müssen der übrigen Bevölkerung über die (z.B. öffentlich-rechtlichen) Medien zusätzlich auf verständliche, aber wahrheitsgemäße Weise zurück gespiegelt werden. 

 

 

Das Wahl-Recht muß dem (höher-

wertigen) Beteiligungs-Recht weichen. 

 

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*) Im Prinzip = Jeder, sofern er möchte.

 

 

 

 

Lobbyismus

 

 

Lobbyismus = ist (in seiner bestehenden Form) einseitige Interessenvertretung für eine Person, für ein Unternehmen oder für eine Interessengemeinschaft zum Zweck des Eigenwohls und ist deshalb per se... nicht auf das Gemeinwohl ausgerichtet.

 

Transparenz und Bürgerbeteiligung sind schon allein deshalb erforderlich, um den Lobbyismus in seiner schädlichen Form von...

 

  • Einflüsterungen,

  • verdeckter Einflußnahme und

  • anderem für die Gemeinschaft Schädlichen

 

entweder zu verhindern, oder zumindest auf kleinstmöglichem Niveau zu halten.

 

Interessenvertretung ist – als Teil (!) der Bürgerbeteiligung – zu 100% akzeptabel, sofern sie sich im „öffentlichen“ Raum zuträgt.

 

Öffentlich = ist nicht „hinter verschlossenen Türen“, nicht „unter der Hand“, nicht heimlich, ist - zumindest prinzipiell - transparent.

  

 

Parlaments-Moderation

  

 

Der Parlaments-Präsident fungiert wie Heiner Geißler  (Frühjahr 2011) im Stuttgarter Rathaus am Runden Tisch, als eine diesem in der Funktion ebenbürtige Person und sorgt dafür, daß...

  • so gesprochen wird, daß es möglichst jeder (interessierte Fernseh- und Internet-Zuschauer) verstehen kann,

  • Abkürzungen nicht zugelassen oder sofort übersetzt werden,

  • keine Zahlen ohne bildschirmgroße Tabelle oder anschauliche, mehrfarbige Vergleichs-Grafiken genannt werden,

  • umgehend FaktenCheck per Internet oder Teletext möglich ist,

  • nur zur Sache gesprochen wird,

  • Emotionen vor die Tür verlegt werden,

  • achtungsvoller Umgang herrscht (wer den nicht pflegt, wird des Saales verwiesen),

  • alle Absichten offen liegen,

  • kein Vorschlag in der Sache unter den Tisch fällt,

  • Kungeleien, Parteinahme, Lobbyismus und andere undemokratische Aktionen als solche erkannt und ausgeschlossen werden,

  • Geschwätz der Abgeordneten untereinander während einer Rede/Debatte ausgeschlossen ist,
  • und damit aufmerksames Zuhören aller Parlaments-Mitglieder während einer Rede gewährleistet ist.
  • alle Mikrofone funktionieren, sodaß leise gesprochen werden kann, also niemand - wie in einem Gehege - brüllen muß.