Geheime Dienste 

  

 

Alle Formen von „Geheim“-Diensten sind selbstverständlich ersatzlos abzuschaffen. Sie spotten der Demokratie Hohn und vertragen sich nicht mit der...

 

Würde des Menschen.

 

Demokratie setzt voraus, daß alle Bürger und alle Entscheidenden prinzipiell die Möglichkeit der freien Einsicht in alle relevanten Vorgänge haben.

 

Jede „Geheim“-Aktion ist also eine Verletzung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Status quo:

 

Neben den Geheimdiensten BND, BfV und MAD treiben allein hier in Deutschland auch noch die Länder-Geheimdienste ihr Unwesen. 

  

Alles, was sich nicht zur Publizität eignet, ist unrecht.  

 

...warnte schon Immanuel Kant

  

 

Wir sollten aufpassen, daß wir mit den „GeHeimDieNsten“ nicht einem Monster zur Auferstehung verhelfen. 

 

Bildquelle: http://little-zensations.tumblr.com
Bildquelle: http://little-zensations.tumblr.com

 Sicherheit

 

 

 

 

Unterbewußtsein

 

 

Geheimdienste stehen für unser kollektives Unterbewußtsein: Wir wollen nichts sehen, nichts hören und nichts wissen.

 

Eine reifere Gesellschaft setzt

auf Bewußtheit, Transparenz.

 

Eine reifere Gesellschaft

will ganz genau wissen, was geschieht;

sie entzieht der Geheimniskrämerei die Energie.

 Transparenz

 

 

   

 

10 Punkte

 

 

  • Demokratie – Demokratie und unkontrolliert agierende staatliche Behörden, schließen sich aus.                                       

  • Intention – Alle Dienste stehen im Auftrag der Regierung. Und nicht umgekehrt. Aber einerlei, welche Äußerung ("Nachricht") momentan der Regierung oder den Massenmedien durch eine Behörde gegeben wird: Ohne durchgreifende Kontrolle weiß niemand irgend etwas über die tatsächlichen Intentionen, die mit genau dieser Information von wem verknüpft wurden.                                                  
  • Auftrag – Der Auftrag an alle dieser Art Behörden muß klar formuliert und klar umrissen sein. 

  • Grenzen – Die Grenzen des Handelns einer Behörde müssen klar und deutlich aufgezeigt sein. 

  • Untersuchung – Zunächst sollten wir herausfinden wollen und deutlich unterscheiden zwischen

    • dem, was der jeweilige Dienst im Auftrag von Regierung und/oder Parlament leisten soll und

    • dem, was er derzeit tatsächlich tut und in der jüngeren Vergangenheit alles getan hat. 

  • Ahndung – Die Ahndung von Grenzüberschreitung muß selbstverständliche Praxis sein. Denn ohne strenge Begrenzung und deren akribischer Kontrolle wird sich dieser Dienst-Bereich – wie jeder andere mit vergleichbarem Budget – verselbständigen und seinen eigenen „Rechtsrahmen“ und seine eigenen Ziele und Methoden ausbilden.                                                                                    

  • Rechts-Herrschaft   Sie ist es schließlich, die einen starken Staat in einer Demokratie ausmacht: Alleinige Gewalt und Rechts-Herrschaft. Also die Verhinderung jedweder Unterminierung durch eine weitere Rechts-Herrschaft.

  • Kontrolle – Wir müssen uns darüber klar werden, ob wirksame Kontrolle betreffend der Erfüllung und der Einhaltung der Grenzen des Auftragsrahmens durch wen und mit welchem Erfolg gewährleistet ist. 

  • Mißbrauch – So leicht wie es ist, humanistische Schutzhemmnisse abzubauen (siehe Milgram-Experiment und die „Banalität des Bösen“), so leicht ist es, mittels entsprechend platzierter „Nachrichten“ in den Massenmedien, kollektive Befürchtungen und neue Feindbilder aufzubauen. 

  • Bereitschaft – Damit steigt gleichzeitig die kollektive Bereitschaft für die zunehmende Einengung und Einschränkung der persönlichen Freiheit, was von den aktuell zuständigen Politikern ohne Einschaltung der eigenen Intelligenz und Weisheit, also reflexartig, also nahezu willig umgesetzt wird. 

 

  

 

Ermittlungs-Arbeit

 

 

Die Berichterstattung bezüglich der Arbeit der Ermittlungs-Behörden läßt gelegentlich den Verdacht aufkommen, daß sowohl ihnen, als auch den Medien – zumindest in bestimmten Situationen – der klare Unterschied zwischen Indiz und Beweis verloren gegangen zu sein scheint. 

 

Es sollte inzwischen allgemein bekannt sein, daß bestimmte Personen(-Gruppen) unter besonderen Umständen interessiert sein könnten, Indizien-Legenden zu konstruieren, um diese dann durch die selben oder durch andere Gruppen handwerklich auslegen und dann manchmal auch medial veröffentlichen/verbreiten  zu lassen.  

 

Ungereimtheiten müssen

Aufmerksamkeit wecken!

 

Sie dürfen nicht beiseite geschoben werden, sondern sollten wie ausgelöste Sicherheitsanlagen funktionieren: Krach schlagen! 

 

Keine Theorie, keine Annahme, keine Hypothese darf vor der kompletten (Auf-)Lösung verworfen werden. Diesbezüglich darf es kein einziges Tabu geben: 

  • Ermittlungen müssen ergebnisoffen geführt werden. 
  • Jedem Verdacht muß nachgegangen werden.
  • Alle Indizien müssen vorurteilsfrei berücksichtigt werden.
  • "Künstliche" Indizien müssen als solche enttarnt werden.  

 

Begriffe wie „Verschwörungstheorie“ sollen weitere Nachforschungen in bestimmte Richtungen erschweren oder verhindern und den unduldsamen Skeptiker und Faktenforscher diskreditieren. 

 

Der engagierte Ermittler allerdings ist immun gegen derartige Diffamierungen. Er wird sich damit nicht manipulieren und sich also in seiner Ermittlungsarbeit weder aufhalten, noch behindern lassen.

 Ungereimtheiten

 

 

 

 

 

     Die Beherrschung der Persönlichkeit

     und die Beherrschung des Staates

     müssen sich nach den selben

     Grundsätzen richten.

 

        – Lü Bu We