Wegelagerei und anderer Mißbrauch 

 

 

  

Der Staat hat alle Möglichkeiten

des Missbrauchs von Gesetzen

und Regeln zu unterbinden.

 

Beispiele von Missbrauch:

 

Die sog. Geschwindigkeits-“Messgeräte“ werden weder installiert, um zu messen, noch um die Fahrgeschwindigkeit zu minimieren, sondern einzig, um auf eine pauschale und damit ungerechte Weise Geld in in Gemeindekasse zu spülen. Sie sind eine moderne Form des Straßenraubs – von der Gemeinde initiiert und vom Staat geduldet.

 

Die Bezeichnung „Radar-Falle“ trifft, denn damit diese funktioniert, wird eine mobile Falle so aufgestellt, daß sie frühestens dann gesehen werden kann, nachdem sie bereits zugeschnappt ist. Die technischen Polizei-Beamten verstecken sich deshalb zudem auch noch hinter Büschen.

 

Die Anbieter stationärer Fallen messen zuvor die Stellen aus, welche die höchsten Einnahmen versprechen. Eine Win-win-Situation für Betreiber und Gemeinde – auf Kosten ortsfremder Autofahrer.

 

Gesetze und Verordnungen

sollen Unzufriedenheit minimieren und nicht fördern!

 

Da weder der Betreiber, noch die Gemeinde eine Einnahmen-Einbuße wünschen, sind sie folglich nicht an einer tatsächlichen Geschwindigkeitsabsenkung des Gesamt-Verkehrs interessiert, somit auch nicht an einer Senkung der Unfallzahlen.

 

Bildquelle: http://www.gegenfrage.com/radarfalle-abzocke/
Bildquelle: http://www.gegenfrage.com/radarfalle-abzocke/

Hierbei handelt es sich um Schikanierung und vorsätzliche Täuschung des Bürgers von Seiten der demokratisch gewählten Repräsentanz. 

 

Es ist aber nicht Aufgabe der Gemeinden, sich durch fadenscheinige Erschleichung von "Buß"-Geldern, beim Bürger unbeliebt zu machen.

 

 

Forderungen: 

  1. Selbstverständlich (!) gehört das Eintreiben von Geldern zu einem nicht klar und wahrhaftig formulierten (zweiten) Zweck unterbunden.

  2. Die einzige Einnahmequelle von erforderlichen Geldern darf für Staat, Kommunen und Gemeinden ausschließlich die (möglichst gerechte) Steuer sein!

  3. Der Staat hat die Gemeinden derart sachgerecht an diesen Steuern zu beteiligen, daß eine Versuchung zum Straßenraub gar erst nicht aufkommen kann.

  4. Die Straßenführung ist an den neuralgischen Stellen so zu gestalten, daß die gewünschte Geschwindigkeitsabsenkung zum Schutz von Leib und Leben der Menschen automatisch und tatsächlich (!) erfolgt.

 

Gesetze

sind nicht Selbstzweck!

 

Die Erschleichung von Anwalts-Ermächtigungen zum Zweck der massenhaften „Abmahnung“ hat der Staat ebenso zu unterbinden.

 

Sollte eine zu geringe Zahl an Streit-Fällen das gewünschte Einkommen nicht mehr gewährleisten können, muß – nötigenfalls – die Zahl der Arbeitsplätze von Rechts-Anwälten ausgedünnt und künftig kleiner gehalten werden.

 

Gesetze

sind Notbehelf.

 

Sie haben keinen Wert aus sich selbst heraus, sondern erst und nur im Umgang von Menschen miteinander – und auch nur dann, wenn diese nicht allein, also nicht ohne Regelung zur Einigung finden.